lunes, 23 de marzo de 2015

Rückerstattung der kolumbianischen Mehrwertsteuer: So geht´s...

Wer in Kolumbien Waren einkauft, muss den jeweiligen Mehrwertsteuersatz (16%) zahlen. Man hat jedoch als Tourist die Möglichkeit sich diese Steuer zurückerstatten zu lassen.
Die Erstattung der Einkommenssteuer kann in dem Büro der Finanzbehörde (DIAN – Direccion de Impuestos y Aduanas Nacionales) in der Abflughalle des Flughafens Bogotá beantragt werden. Zu den erstattungsfähigen Warengruppen zählen u. a. Leder- und Textilwaren, Smaragde, Parfüm, Kunsthandwerk etc. Bei der Beantragung muss lediglich der Reisepass (in dem bei Ankunft in Bogotá der Reisezweck „Tourismus“ gestempelt wurde), die Bordkarte für den Rückflug, die Originalrechnung mit fortlaufender Rechnungsnummer, der gelbe Durchschlag des Kreditkartenbelegs (Hinweis: bei Barzahlung erfolgt keine Erstattung) und die gekaufte Ware vorgelegt werden. Ab einem Einkaufswert, der unter 1,3 Mio. Pesos (derzeit ca. 450 €) liegt, wird nichts erstattet. Nachdem ein detailliertes Formular ausgefüllt wird, erfolgt eine Rückerstattung des jeweiligen Betrages auf das Kreditkartenkonto, das bei dem Kauf der Ware benutzt wurde.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch Folgendes: Wir bekommen von unseren Hotels Spezialpreise für Touristen (also ohne Mehrwertsteuer). Wenn bei Einreise fälschlicherweise als Reisezweck “Geschäftsreise” angegeben wurde, kann es passieren dass Hotels uns später die 16% Mehrwertsteuer berechnen.

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