Wer in Kolumbien Waren
einkauft, muss den jeweiligen Mehrwertsteuersatz (16%) zahlen. Man hat jedoch
als Tourist die Möglichkeit sich diese Steuer zurückerstatten zu lassen.
Die Erstattung der
Einkommenssteuer kann in dem Büro der Finanzbehörde (DIAN – Direccion de
Impuestos y Aduanas Nacionales) in der Abflughalle des Flughafens Bogotá
beantragt werden. Zu den erstattungsfähigen Warengruppen zählen u. a. Leder-
und Textilwaren, Smaragde, Parfüm, Kunsthandwerk etc. Bei der Beantragung muss
lediglich der Reisepass (in dem bei Ankunft in Bogotá der Reisezweck
„Tourismus“ gestempelt wurde), die Bordkarte für den Rückflug, die
Originalrechnung mit fortlaufender Rechnungsnummer, der gelbe Durchschlag des
Kreditkartenbelegs (Hinweis: bei Barzahlung erfolgt keine Erstattung) und die
gekaufte Ware vorgelegt werden. Ab einem Einkaufswert, der unter 1,3 Mio. Pesos
(derzeit ca. 450 €) liegt, wird nichts erstattet. Nachdem ein detailliertes
Formular ausgefüllt wird, erfolgt eine Rückerstattung des jeweiligen Betrages
auf das Kreditkartenkonto, das bei dem Kauf der Ware benutzt wurde.
Wichtig in diesem
Zusammenhang ist auch Folgendes: Wir bekommen von unseren Hotels Spezialpreise
für Touristen (also ohne Mehrwertsteuer). Wenn bei Einreise fälschlicherweise
als Reisezweck “Geschäftsreise” angegeben wurde, kann es passieren dass Hotels
uns später die 16% Mehrwertsteuer berechnen.
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